herzlich willkommen

Was ist Rehabilitationssport?

 

Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports ganzheitlich auf Menschen mit oder mit drohender Behinderung ein. Er ist auf Art und Schwere der Behinderung und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt.
Diese gesetzlich definierte Leistung bieten Gruppen, die in den Vereinen des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) organisiert sind, allen Menschen mit oder mit drohender Behinderung an. Die Qualität wird durch die betreuende Ärztin/den betreuenden Arzt und die qualifizierten Übungsleiter sichergestellt, die Art und Intensität des Rehabilitationssports anhand Ihrer Verordnung in enger Abstimmung miteinander festlegen.

 

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Bestellung Infomaterial + Formular 56:

Hier können Sie Ihr Ärztepaket (nach)bestellen:

 

Eine Info-Mappe enthält:
10 Flyer (inkl. Stempeleindruck)
7 Verordnungsbögen (inkl. Adresseindruck)
2 MEFI-Plakate

 

Sie können das Infomaterial natürlich auch einzeln bestellen. (nicht nur komplette Infomappen)

 

Bitte senden Sie uns Ihre Bestellung an:

info(at)rehasport-kronach.de


-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Rehabilitationsziel

Ziel ist es, die Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohten Mädchen und Frauen zu stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit soll gestärkt und die gleichberechtigte, selbstbestimmte Teilhabe gesichert werden.

 

Leistungsumfang

Grundsätzlich ist die Verordnung von Rehabilitationssport im Umfang begrenzt.

 

• Regelfall: 50 Übungseinheiten (Richtwert) innerhalb von 18 Monaten. Bei einer Bewilligung von weniger
  als 50 Übungseinheiten (ÜE) ist der vorgenannte Zeitraum angemessen zu verkürzen, um die Zielsetzung
  des Rehabilitationssports zu erreichen.
• Bei bestimmten Indikationen (s. Rahmenvereinbarung Nr. 4.4.1): 120 ÜE/36 Mon.
• Herzgruppen: 90 ÜE/24 Mon. ; Jugendliche /Kinder 120 ÜE/24 Mon. (Richtwerte)
  Weitere Verordnungen sind bei bestimmtem kardiologischem Befund möglich.
• Eine längere Leistungsdauer ist nach Einzelfallprüfung möglich, wenn die Leistung notwendig,
  geeignet und wirtschaftlich ist.
• Bei kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen, die eine langfristige Durchführung des
  Übungsprogramms in Eigenverantwortung nicht oder noch nicht möglich machen, kann eine längere
  Leistungsdauer notwendig sein. Hier sollten die Erst- bzw. ggf. weitere Verordnungen nicht
  120ÜE/36 Mon. (Richtwerte) überschreiten.
• Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins von behinderten oder von Behinderung bedrohten
  Mädchen und Frauen stellen eine besondere Form des Rehabilitationsports dar und können mit 28 ÜE
  (Richtwert) verordnet werden.
• Bei einer neuen Diagnose kann eine Neuverordnung in Frage kommen.

 

Ärztliche Verordnung

Diagnose mit Spezifizierung/Funktionseinschränkung

Die Diagnose sollte eindeutig formuliert sein. Die Spezifizierung hilft Art und Intensität des Sportes
individuell festzulegen. Art und Schweregrad der Funktionseinschränkung sind hier ebenso wichtig
wie Prognose und Begleiterkrankungen. Ihre (nicht budgetbelastende) Verordnung (Formblatt 56) ist Grundlage bei der Prüfung einer Kostenübernahme durch den Rehabilitationsträger und muss deshalb unbedingt enthalten:

• Diagnose nach ICD 10 mit Funktions-/Belastungseinschränkungen im Sport

• Rehabilitationsgrund/-ziel(e)

• Leistungsumfang + Anzahl der Übungseinheiten (ÜE)

• Empfehlung hinsichtlich definierter Rehabilitationssportarten und Inhalte

Hinweis: Die Verordnung von Gerätetraining und Selbstverteitigungsübungen, die ausschließlich Übungen aus dem Kampfsportbereich umfassen, sind im Rahmen des Rehabilitationsports nicht möglich!


Vorgehen bei Indikationseinschränkungen

Ggf. ist die Verordnung durch Angabe von Belastungseinschränkungen und kontraindizierten Übungen zu präzisieren. Entsprechende Unterlagen sind für die betreuende Ärztin/ den betreuenden Arzt sehr hilfreich.


Umgang mit Ablehnungen

Bei Ablehnung der Kostenübernahme sollten Sie überprüfen, welche der oben aufgeführten Punkte nicht ausreichend dargelegt wurden.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern weiter.

 

Motivieren Sie Ihre Patientinnen und Patienten zum Rehabilitationssport, denn Rehabilitationssport ist
eine sinnvolle Investition in die Gesundheit. Dabei ist das lebensbegleitende Sporttreiben über den Verordnungszeitraum hinaus ein wichtiges Ziel.


Beispiele für Rehabilitationsziele

• Erhaltung/Stärkung der Funktionen der Stütz- und Bewegungsorgane mit Blick auf: motorische
  (Rest-) Funktion, Statik und Struktur oder optimalen Hilfsmitteleinsatz.

• Erhaltung/Verbesserung der Funktionen der inneren Organe z.B. für: Herzkreislauf, Lunge, Niere,
  Stoffwechsel, arterielle/venöse Durchblutung.

• Erhaltung/Verbesserung der Kompensationsfunktion bei Sinnesbehinderung mit Zielrichtung:
  Koordination und Bewegung, räumliche Orientierung oder optimalen Hilfsmitteleinsatz.

• Erhaltung/Verbesserung der Funktionen des peripheren und zentralen Nervensystems z.B. von:
  Koordination, Gleichgewicht, Feinmotorik oder Muskelkraft

• Stärkung des Selbstbewusstseins und der Selbstbehauptung behinderter und von Behinderung
  bedrohter Mädchen und Frauen.

 

Weitere Ziele:

Dauerhafte Eingliederung in die Gesellschaft und das Arbeitsleben, Erreichen größtmöglicher persönlicher Unabhängigkeit, Hilfe zur Selbsthilfe, Stabilisierung/Verbesserung der Körperwahrnehmung

 

Auszug aus: Deutscher Behindertensportverband e.V.
www.dbs-npc.de